ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hej Love Cologne / Mona Dadari
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Hej Love Cologne / Mona Dadari (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Mieter“). Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots (z. B. per E-Mail) zustande.
Mit Annahme des Angebots gelten diese AGB als verbindlich vereinbart.
3. Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Diese ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Der Restbetrag ist unmittelbar nach der Veranstaltung ohne Abzug zahlbar.
Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, bleibt der Vergütungsanspruch des Vermieters bestehen. Der Vermieter ist berechtigt, den vereinbarten Termin anderweitig zu vergeben.
Maßgeblich ist der vereinbarte Veranstaltungstermin. Etwaige Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung dieses Zeitraums werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.
4. Stornierungsbedingungen
Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des Termins und ist nicht erstattungsfähig.
Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Regelungen:
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Nutzung & Dauer
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich im vereinbarten Zeitraum gestattet.
Bei Überschreitung wird pro angefangene Stunde ein Betrag von 120 € zzgl. 19% MwSt berechnet.
6. Teilnehmerzahl, Leistungen & Nachberechnung
Die im Angebot kalkulierten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Leistungen, insbesondere der angegebenen Teilnehmerzahl.
Eine Anpassung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Erhöhungen der Teilnehmerzahl werden – sofern organisatorisch möglich – zusätzlich berechnet. Maßgeblich ist die tatsächliche Teilnehmerzahl vor Ort.
Die Abrechnung von Getränken, Zusatzleistungen und ggf. Personal erfolgt auf Basis der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen und wird im Nachgang entsprechend berechnet.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Ablauf der oben genannten Frist hat keinen Einfluss auf vereinbarte Pauschalen oder kalkulierte Teilnehmerzahlen.
7. Zustand der Räume
Die Räumlichkeiten werden besenrein übergeben und sind im gleichen Zustand zurückzugeben.
Bei übermäßiger Verschmutzung wird eine zusätzliche Reinigungspauschale berechnet.
8. Haftung & Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Räumlichkeiten, Einrichtung und Equipment, die während der Mietdauer entstehen – auch durch Dritte.
9. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände oder persönliche Schäden, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
10. Verhaltensregeln
In den Räumlichkeiten gelten folgende Verhaltensregeln:
- absolutes Rauchverbot
- keine Nutzung von Nebelmaschinen
- kein offenes Feuer (inkl. Kerzen)
- kein Konfetti oder vergleichbare Materialien
- Fluchtwege dürfen nicht betreten oder genutzt werden
- Tiere nur nach vorheriger Absprache
- Fotografieren außerhalb der angemieteten Räume ist untersagt
11. Lautstärke & Rücksichtnahme
Die Nutzung der Räumlichkeiten hat unter angemessener Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft zu erfolgen.
Bei übermäßiger Lautstärke ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung einzuschränken oder vorzeitig zu beenden.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
12. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht eingeht
- der Mieter wesentliche Vertragsbedingungen oder Verhaltensregeln missachtet
- die tatsächliche Nutzung erheblich von der vereinbarten Nutzung abweicht
- begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung bestehen
- unvorhersehbare Umstände eintreten, die eine Durchführung unzumutbar machen
Es gelten in diesem Fall die vereinbarten Stornierungsbedingungen.
13. Ausfall / Verhinderung durch den Vermieter
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Notfall, technische Defekte oder höhere Gewalt), nicht erbracht werden, wird der Mieter unverzüglich informiert.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Durchführung zu einem Ersatztermin besteht nicht.
14. Zugang & Sicherung der Räumlichkeiten
Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten nach Beendigung der Nutzung ordnungsgemäß zu verlassen und sämtliche Türen und Fenster zu schließen.
Für Schäden, die durch unsachgemäßes Verlassen entstehen, haftet der Mieter.
15. Hausrecht
Der Vermieter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
16. Schriftform
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
17. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.